2000 Euro Strafe: Versuchter Kuss ohne Zustimmung ist Nötigung

Von Nicole Freialdenhoven
20. März 2013

Ein Mann, der einer Frau gegen ihren Willen auf den Mund küssen wollte, wurde von einem Gericht zu einer Strafzahlung von 2000 Euro wegen Nötigung verurteilt. Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte damit in zweiter Instanz das Urteil des Landgerichtes, gegen das der Verurteilte Berufung eingelegt hatte.

Im konkreten Fall ging es um einen 49-jährigen Musiklehrer, der seine erwachsene Gitarrenschülerin gegen ihren Willen an sich gezogen und auf den Mund geküsst, nachdem sie ihm bereits eine Abfuhr erteilt hatte. Dabei galt vor allem die Tatsache, dass er sie angefasst und an sich gezogen habe, bereits als Gewaltanwendung und Nötigung. Dass der Mann sie während des Kusses nicht mehr festgehalten habe, wie er angab, war dabei nur zweitrangig.

Ein auf diese Art erzwungener Kuss sei eindeutig als Nötigung zu werten, urteilte das OLG und verurteilte den Mann zu einer Strafe von 2000 Euro. Das Urteil ist rechtskräftig.