Ab Ende 2012 müssen Versicherungen Unisex-Tarife anbieten

Von Frank Hertel
9. Januar 2012

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im März entschieden, dass sich Versicherungstarife künftig nicht mehr nach dem Geschlecht richten dürfen. Bisher wurden die Tarife versicherungsmathematisch an die unterschiedlichen Lebensrisiken von Männern und Frauen angepasst. Männer haben etwa eine kürzere Lebenserwartung als Frauen. Dies darf ab Ende 2012 versicherungstechnisch nicht mehr berücksichtigt werden.

Es besteht dann eine gesetzliche Pflicht zu sogenannten Unisex-Tarifen, die für Männer und Frauen gleich sein werden. Hasso Suliak vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) weist in diesem Zusammenhang auf eine Branchenstudie hin, die ergab, dass das neue Gesetz die Beiträge steigen lassen wird.

Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten (BdV) sagte ebenfalls, dass bis jetzt noch nicht klar sei, ob die neuen Einheitstarife günstiger werden. Er rät daher davon ab, alte Verträge zu kündigen. Die gesetzliche Regelung betrifft die alten Veträge nicht. Sie gilt erst ab Ende 2012 für Lebens-, Berufsunfähigkeits- und Unfall- und private Krankenversicherungen.