Abfluss verstopft, Wasserhahn undicht? - Was muss der Mieter selber zahlen?

Von Marion Selzer
29. November 2012

Die Kosten für kleinere Reparaturen übernehmen in Deutschland grundsätzlich die Mieter. Und das, obwohl laut Gesetz eigentlich der Vermieter dazu verpflichtet ist, Schäden am Eigentum zu beheben und für die dafür notwendigen Kosten zu einzustehen. Nur, wenn im Mietvertrag abweichende Klauseln von dieser Regelung getroffen wurden, kann es sein, dass auch der Mieter für die Kosten dieser Kleinigkeiten aufkommen muss.

Diese Regelung ist aber nur dann rechtmäßig, wenn nicht mehr als Bagatellschäden vom Mieter übernommen werden müssen. Alles andere wäre eine unzulässige Benachteiligung des Mieters.

Welche Kosten im schlimmsten Fall auf einen Mieter zukommen können, ist von Fall zu Fall verschieden. Bisher wurde eine Maximalhöhe von 100 Euro für zumutbar gehalten.