Achtung bei Reisebewertungen im Internet: Auf Fotos besser verzichten

Von Ingo Krüger
3. September 2014

Ungeziefer im Hotelzimmer, Bauarbeiten direkt vor der Tür, schlecht vorbereitete Reiseführer: Mancher Urlaub hält nicht das, was der Veranstalter versprochen hat. Wer nun im Internet eine schlechte Bewertung erteilt, um andere Nutzer zu warnen, muss jedoch aufpassen. So gilt es einiges zu bedenken, um sich nicht strafbar zu machen.

Was verboten ist

Fotos, auf denen Hotelangestellte oder andere Gäste zu sehen sind, sind aus Rechten am eigenen Bild nicht gestattet. Bilder der Unterkunft sind meist durch das Hausrecht verboten. Dazu zählen auch Terrasse und Pool. Auch das Nennen von Namen ist aufgrund des Bundesdatenschutzgesetzes untersagt.

Behauptete Tatsachen müssen auch wirklich welche sein. Angebliche Fakten oder Gerüchte, die Urlauber nur vom Hörensagen kennen, dürfen Urlauber nicht in ihre Bewertung einfließen lassen. Sonst droht eine Unterlassungserklärung.

Polemische Schmähkritik ist durch das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht gedeckt, allerdings sind die Grenzen fließend. Satirische Anmerkungen sind durchaus erlaubt. Wer sachlich bleibt, ist auf der sicheren Seite. Damit vermeidet man eine Strafanzeige, die teuer werden kann.