Adoption nur für verheiratete Homosexuelle möglich

Von Marion Selzer
19. März 2012

Auch homosexuelle Paare haben oft den Wunsch nach einem Kind. Da bleibt nur der Weg über eine künstliche Befruchtung oder eine Adoption. Wie die Richter vom Europäischen Gerichtshof nun entschieden haben, dürfen jedoch nur diejenigen homosexuellen Paare ein Kind adoptieren, die verheiratet sind. Ohne Ehe geht nichts.

Vorliegend klagten zwei Französinnen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zusammenleben, auf gemeinsames Sorgerecht für das Kind, das eine der Frauen durch künstliche Befruchtung zur Welt gebracht hatte. Dazu wollte die andere Frau das Kind adoptieren. Die französischen Richter lehnten das jedoch ab, weil die Frauen nicht verheiratet sind. Hätte die eine Frau das Kind adoptiert, hätte die leibliche Mutter das Sorgerecht verloren und dies sei nicht im Kindesinteresse. Daraufhin zogen die Frauen vor den Europäischen Gerichtshof, da ihnen in Frankreich nach der derzeitigen Gesetzeslage eine Heirat verwehrt bleibt. Doch die europäischen Richter gestehen homosexuellen Paaren kein Recht auf eine Ehe ein. Jetzt gilt abzuwarten, ob die Frauen noch vor die Große Kammer des Gerichtshofs ziehen oder den Entschluss akzeptieren.