Ärzte sollten muslimischen Patienten während des Ramadam an Medikamenteneinnahme erinnern
Aus Anlass des beginnenden Fastenmonats sollten Ärzte ihre muslimischen Patienten unbedingt daran erinnern, dass sie auf die Einnahme ihrer Medikamente keinesfalls verzichten sollten. Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände weist darauf hin, dass durch die Anpassung der Dosis diverse Risiken oftmals vermieden werden können.
Da die Verbote des Korans nicht für alle Medikamente gelten, verstößt die Nutzung von Pulverinhalatoren oder Dosiersprays gegen Asthma beispielsweise nicht gegen diese Fastenvorschriften. Während auch Augentropfen und diverse Salben erlaubt sind, verbietet der Koran die Anwendung von Zäpfchen oder Nasentropfen.
Grundsätzlich müssen nach den religiösen Vorgaben des Korans kranke Muslime überhaupt nicht fasten, was jedoch wegen der großen Bedeutung des Festes in vielen Fällen dennoch praktiziert wird.