Airlines haften, wenn ein Flug ausfällt - auch dann, wenn der Pilot krank ist

Von Marion Selzer
15. Oktober 2012

Wenn ein Flug aufgrund einer nicht funktionsfähigen Maschine ausfällt, muss die Fluggesellschaft Ausgleichszahlungen leisten. Fällt ein Flug aus, weil der Pilot krank ist, gilt das ebenfalls, die Fluggesellschaft muss einen Ausgleich zahlen. Darüber informiert die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in der Zeitschrift "ReiseRecht aktuell".

Das Landgericht Darmstadt entschied, dass sich ein Flugunternehmen, im Falle eines Flugausfalles durch die plötzliche Erkrankung des Kapitäns nicht von der Zahlungspflicht befreien kann. Die Kunden haben in einem solchen Fall ein Anrecht auf Ausgleichszahlungen nach dem EU-Recht.