Albtraum: Zahnarzt zieht narkotisiertem Patienten 20 Zähne
Als ein Patient aus der Vollnarkose bei seinem Zahnarzt erwacht, wird ein Albtraum wahr: Ihm wurden sage und schreibe 20 Zähne gezogen ohne die Zustimmung dazu gegeben zu haben.
Zurecht wurde der Zahnarzt verklangt. Dieser war kein unbeschriebenes Blatt, denn er wurde bereits wegen Körperverletzung verurteilt und auch der Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz gibt Anlass zu Ermittlungen. Ihm drohte bereits der Verlust der Approbation.
Diesen Umstand wollte er verhindern, doch das Landesgericht in Magdeburg wies die Klage des Arztes ab und begründet den Entzug damit, dass sich dieser Zahnarzt als unwürdig erwiesen hat. Den Patienten, dem nun 20 Zähne fehlen, dürfte das ein wenig beruhigen.