Alkoholkonsum - Auch auf dem Drahtesel muss man nüchtern bleiben!

Von Katharina Cichosch
2. Mai 2013

Der Mai ist in diesem Jahr die Zeit der Feiertage. Ein langes Wochenende jagt das andere - kein Wunder, dass es Menschen jetzt hinaus ins Grüne zieht, wo Landgasthöfe und Biergärten mit kühlen Erfrischungen aufwarten. Und weil eine solche Spritztour auf dem Rad nochmal mehr Spaß macht, bleibt das Auto bei vielen Leuten jetzt in der Garage stehen. Doch wer sich dem Alkoholkonsum hingeben möchte, der sollte aufpassen: Auch für den Drahtesel gelten Promillegrenzen - und das nicht nur in Deutschland, sondern europaweit!

Die Grenzen liegen zwar teilweise deutlich über denen, die für das Bedienen eines Kraftfahrzeugs veranschlagt sind. Trotzdem kann die gesellige Atmosphäre beim Ausflug schnell dazu beitragen, dass man eben diese Grenze von aktuell 1,6 Promille für Radfahrer in Deutschland überschreitet. Die Folgen können verheerend sein: Führerscheinentzug oder die gefürchtete MPU sind möglich.

Ganz davon abgesehen, dass ein erhöhter Alkoholpegel selbstverständlich auch bei Radfahrern für eine verlangsamte Reaktionszeit sorgt und den eigenen Zustand zunehmend schlechter einordnen lässt. Unfälle können also vermehrt auftreten - kommt es zu einem Zwischenfall, aber auch bereits zu auffälligem Fahrverhalten, so können schon niedrigere Alkoholwerte im Blut eine polizeiliche Untersuchung nach sich ziehen. Darauf weist zum Beispiel der ADAC auf seiner Homepage hin.

Ebenfalls Obacht geben sollten Urlauber im Ausland: Wer hier auf den Drahtesel steigt, der solle die örtlichen Promillegrenzen kennen. Auch hier kann der ADAC mit konkreten Informationen weiterhelfen - in unserem Nachbarland Tschechien beispielsweise gilt eine absolute Null-Toleranz Regelung. Wie Autofahrer, so dürfen hier auch Radler keinerlei Alkohol intus haben. Wer das nicht berücksichtigt, der riskiert empfindliche Geldstrafen.

Es gibt jedoch auch den umgekehrten Fall: In den skandinavischen Ländern, aber auch beispielsweise in Großbritannien sind keine offiziellien Promillegrenzen vorgesehen. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass hier einfach losgefahren werden darf. Wer im Straßenverkehr auffällig wird, weil er einen über den Durst getrunken hat, der muss sofort mit einer hohen Geldbuße rechnen.