Amtsgericht Düsseldorf bestätigt Kündigung für einen 75-jährigen rauchenden Mieter

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
1. August 2013

Das Amtsgericht in Düsseldorf hat jetzt in einem Urteil die Kündigung eines Vermieters für seinen rauchenden Mieter für rechtens erklärt. In dem Fall ging es um einen 75-jährigen Raucher, der nach dem Tod seiner Frau vor drei Jahren, seine Wohnung nicht mehr ordentlich gelüftet hatte, so dass der Qualm permanent ins Treppenhaus zog. Darüber hatten sich einige andere Mieter bei dem Vermieter beklagt, sodass dieser nach mehreren Beschwerden und Abmahnungen dem Raucher fristlos kündigte.

Daraufhin kam es zur Klage, aber die Anwältin des Klägers hatte einen Formfehler begangen, denn diese hatte wichtige Hinweise des Mieters verspätet in das Verfahren eingebracht. So hatte der Mieter, der im Erdgeschoss wohnt, argumentiert, dass seine Wohnungstür nicht dicht sei und sich nur eine einzige Mietpartei aus der fünften Etage beschwert hatte.

Das Gericht hat aber grundsätzlich nicht das Rauchen in der Wohnung beanstandet, denn dies ist in gewissen Maßen erlaubt. Doch kann ein Vermieter eines Mehrparteienhauses nicht dulden, wenn permanent Qualm in unzumutbarer Menge ins Treppenhaus zieht und die anderen Mieter belästigt werden und dies auch zur Gefährdung der Gesundheit führt.

Wie auch ein Vertreter des Verbands der Eigentümer "Haus und Grund" erklärt, können Vermieter zwar den Mietern das Rauchen in der Wohnung nicht untersagen, aber es besteht ja die Möglichkeit schon vor der Vermietung Raucher abzulehnen. Auch kann mit den Mietern individuell vereinbart werden, dass nicht in der Wohnung geraucht wird.