An der Uniklinik in Essen werden Gehörlose nicht zur Blutspende zugelassen

Von Melanie Ruch
25. Juni 2013

Derzeit hagelt es heftige Kritik an der Uniklinik in Essen, weil dort unter anderem gehörlose Menschen auf Grund ihrer Beeinträchtigung nicht zur Blutspende zugelassen werden. Gehörlose Menschen werden dort ebenso wie Blinde oder Menschen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, von der Blutspende ausgeschlossen.

Begründet wird dies von der Uniklinik Essen damit, dass derartige Beeinträchtigungen keine reibungslose Kommunikation mit den Spendern erlauben, was für die Sicherheit der Spender und der Empfänger jedoch enorm wichtig ist. Die Spender müssen vor der Blutspende einen detaillierten Fragenkatalog beantworten, in dem auch einige sehr intime Fragen gestellt werden, so die Uniklinik Essen.

Werden diese Fragen auf Grund von Verständigungsproblemen nicht wahrheitsgemäß beantwortet, stellt das ein großes Risiko für Spender und Empfänger dar, heißt es. Gleiches gilt beim Blutspendedienst Haema.

Die Uniklinik Düsseldorf und das Deutsche Rote Kreuz in Nordrhein-Westfalen dagegen lassen jeden gesunden Menschen zur Blutspende zu, egal ob eine derartige körperliche Beeinträchtigung vorliegt oder nicht. Dort werden lediglich Spender abgelehnt, die gegen die gesetzlichen Ausschlusskriterien verstoßen und diese beinhalten keine Beeinträchtigungen wie Blindheit und Gehörlosigkeit.

Blinde und gehörlose Spender fühlen sich von dem willkürlichen Ausschließen bei den Blutspenden diskriminiert und fordern klare und vor allem einheitliche Vorgaben. Die Uniklinik Essen arbeitet mittlerweile daran auch gehörlosen Menschen die Blutspende zu ermöglichen und hat dazu ein Forschungsprojekt in Zusammenarbeit mit der Hochschule Amberg-Weiden gestartet, mit dem Ziel in Zukunft eine sichere Kommunikation mit gehörlosen Menschen durch Gebärdensprache zu ermöglichen.