Anonyme Geburt statt Babyklappe - Ein Gesetzesentwurf wird verabschiedet

Von Ingo Krüger
15. März 2013

Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) hat einen Gesetzesentwurf erarbeiten lassen, der eine Alternative zur Babyklappe bieten soll.

Eine anonyme Geburt soll es Frauen ermöglichen, ihr Kind unter einem Pseudonym zur Welt zu bringen. Dadurch erhofft sich das Ministerium einen Rückgang der unsachgemäß durchgeführten Geburten, etwa im Falle von Frauen, die die Behandlung im Krankenhaus scheuen. Zu seinem 16. Geburtstag soll das Kind, das in der Regel zur Adoption freigegeben wird, das Recht haben, den Namen der echten Mutter zu erhalten - vorausgesetzt, diese legt keinen Einspruch dagegen ein. Zum 1. Mai 2014 soll die Neuregelung in Kraft treten.

Laut einer aktuellen Erhebung aus Österreich ist die Zahl der Kindstötungen um die Hälfte gesunken, seit anonyme Geburten in Kliniken per Gesetz erlaubt sind. Experten erklären dies damit, dass für einige Frauen die anonyme Geburt der letzte Ausweg gewesen sei.

Babyklappen sind nach derzeitigem Rechtsstand in Deutschland nicht erlaubt und umstritten. Sie werden lediglich geduldet, das Ablegen der neugeborenen Babys darin gilt als "rechtswidriges Tun".