Anonyme Quittung für Medikamente sind als Beleg für die Krankenkasse wertlos
Wer viele Medikamente benötigt, sollte die Belege dafür sammeln, damit er die einkommensbedingte Befreiung in Anspruch nehmen kann. Die Quittungen müssen jedoch neben Datum, Art der Leistung und Betrag auch Vor- und Zunamen des Empfängers enthalten, mahnt das Apothekenmagazin Senioren Ratgeber. Andernfalls erkennen die Krankenkassen die Belege nicht an.
Die meisten Versicherer stellen Quittungshefte zur Verfügung, in denen die notwendigen Angaben bereits eingedruckt sind. Wer bereits unvollständige Quittungen besitzt, sollte seinen Apotheker bitten, die fehlenden Daten nachzutragen.