Anspruch auf ein gesetzliches Krankengeld nun auch für Selbständige
Selbständige können etwas aufatmen. Für alle gesetzlich versicherten Selbständigen gilt nun eine Gleichstellung in Sachen Krankengeld mit Angestellten. Anstatt den oft teuren Wahltarifen besteht nun nach einem Bundestagsbeschluss die Möglichkeit ab der siebten Woche Krankengeld zu beziehen. Die Alternative zu Jahresbeginn einen der Krankenkassentarife für Freiberufler und Selbständige in Anspruch zu nehmen bleiben allerdings nach wie vor bestehen.
Selbständige kamen seit der Einführung des Gesundheitsfonds nicht mehr automatisch in den sicheren Genuss des Krankengeldes und mussten vielmehr oftmals teure Tarife in Anspruch nehmen. Trotz Verbesserung hagelt es seitens des Deutschen Journalisten-Verbandes auch Kritik, denn gegenüber Angestellten, die bereits vom ersten Tag an Krankengeld erhalten, wären Freiberufler und Selbständige sechs Wochen auf sich alleine gestellt.