Anwalt: Darstellung der Bundeskanzlerin in Mediamarkt-Werbespot von der Kunstfreiheit gedeckt

Künstlerische Freiheit - Anwalt für Medienrecht spricht über aktuelle Mediamarkt-Werbung

Von Frank Hertel
11. Januar 2011

"Deshalb sage ich als Nummer eins nur eins: Kaufen Sie nur bei der Nummer eins." Die Redenschreiber Angela Merkels würden so einen Satz wohl nicht aufs Papier bringen.

Bei der neuen Mediamarkt-Werbung besteht keine Gefahr, dass der Betrachter glaubt, hier spräche wirklich die Bundeskanzlerin. Die Frau in dieser Werbung ist deutlich jünger als Angela Merkel. Außerdem nimmt der Spot Bezug auf die aktuelle Aufschwungs-Rethorik der Kanzlerin.

Personen öffentlichen Lebens müssen mit solchen Werbungen rechnen

Der Düsseldorfer Fachanwalt für Medienrecht, Dr. Daniel Kötz, sieht daher keinen Grund gegen diese Werbung gerichtlich vorzugehen. Personen des öffentlichen Lebens müssten sich solche Dinge gefallen lassen, denn sie sind von der Kunstfreiheit gedeckt.

Es kommt hier aber auch auf das einzelne Gericht an, in dem so ein Fall verhandelt wird. Es gibt Gerichte, die so eine Sache strenger beurteilen könnten, grundsätzlich könnte man also eine Klage versuchen.

Der Anwalt glaubt allerdings, dass die Kanzlerin Wichtigeres zu tun hat, als sich um so einen kleinen Werbefilm zu kümmern, in dem sie ja auch nicht wirklich negativ dargestellt wird.