Anwohner müssen Kinderlärm akzeptieren

Kinderlärm auf Spielplätzen ist normal und muss von Anwohnern geduldet werden

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
3. August 2011

Wie der Gesetzgeber vor einiger Zeit klarstellte, müssen Anwohner Kinderlärm auf Spielplätzen dulden und man kann diesen auch nicht mit Verkehrslärm oder den von Baustellen vergleichen. So wurde auch das Bundesemissionsschutzgesetz vom Bundestag geändert und so handelt es sich bei einem derartigen Geräuschpegel, der durch Spielplätze oder ähnlichen sowie auch durch Kindergärten entsteht, nicht um "schädliche Umwelteinwirkungen". Deshalb muss man diese Geräuschkulisse auch dulden.

Beschwerden gegenüber dem Vermieter sind möglich

Aber auch Mieter in Mehrfamilienhäusern müssen das Schreien von Kleinkindern auch nach 22.00 Uhr hinnehmen, denn dies kann man auch nicht immer verhindern. Ein Richter in Düsseldorf meinte dazu, dass ein Mehrfamilienhaus nun einmal kein Kloster sei, wo man die Kinder einfach wie Hunde an die Kette legen kann.

Aber dies bedeutet nicht, dass Kindergeschrei von den Mitbewohnern klaglos hinzunehmen ist, denn so können diese sich bei ihrem Vermieter beschweren und eventuell auch die Miete kürzen, wenn zum Beispiel die Eltern der Kinder ihrer Aufsichtspflicht nicht nachkommen. Der Vermieter ist verpflichtet dann die Eltern darauf hinweisen und kann sogar auch die Wohnung kündigen.