Anzünden von Radarfalle ist keine Brandstiftung

Von Max Staender
11. Februar 2014

Ein Raser im Harz hat nach dem unfreiwilligen Schnappschuss einer Messanlage nicht lange gefackelt und die Radarfalle kurzerhand angezündet. Vom Vorwurf der Brandstiftung wurde der Mann vom Oberlandesgericht Braunschweig jedoch freigesprochen und das Urteil auf Sachbeschädigung abgeändert.

Der VW-Fahrer fuhr statt der vorgeschriebenen 70 Stundenkilometern mit 107 km/h und hatte zudem lediglich eine polnische Fahrerlaubnis von fragwürdigem Ursprung. Aus diesem Grund entschloss sich der Mann gegen 1 Uhr nachts gemeinsam mit seiner Verlobten sowie seinem Bruder die stationäre Radarfalle in Brand zu setzen, wodurch Teile der Messanlage zerstört wurden.

Allerdings war an dem Starenkasten ein Schlagalarm angebracht, der die nächstgelegene Polizeistation umgehend informierte, sodass das Trio von den entgegenkommenden Polizisten auf frischer tat ertappt wurden.

Während das Amtsgericht Clausthal-Zellerfeld die Tat als Brandstiftung wertete und den Mann zu einem Jahr und neun Monaten Haft verurteilte, stuften das Oberlandesgericht Braunschweig die Tat in der Revision nur als einfache Sachbeschädigung ein.

Nichts desto trotz muss der Raser für den Austausch der Radarfalle mit Kosten in Höhe von 40.000 Euro rechnen.