AOK-Versicherte in Berlin-Brandenburg erhalten manche Medikamente nur in bestimmten Apotheken
Patienten, die bei der AOK-Berlin-Brandenburg versichert sind, sollen bestimmte Medikamente, die bei der Krebstherapie eingesetzt werden, nur in ausgewählten Apotheken erhalten, mit denen auch die AOK bestimmte Verträge geschlossen hat.
Schon seit einiger Zeit bemüht sich die Kasse nach einer diesbezüglichen Regelung und nach etlichen Gerichtsverfahren könnte dies nun wirksam werden. So hatte auch die AOK schon in Juni 2010 mitgeteilt, dass die Patienten in Berlin ihre nötigen Medikamente mittels Zytorezepturen über drei in Berlin und zwei in Leipzig ansässigen Apotheken erhalten sollen. Die AOK ist auf diesem Gebiet der Vorreiter der Kassen, denn bislang hat keine Kasse die Möglichkeit genutzt, Selektivverträge für onkologische Rezepturen mit den Apotheken abzuschließen. Aber da die Union kürzlich im Zusammenhang mit dem Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) auch über ein Verbot der Ausschreibung diskutiert hatte, ist es fraglich, ob dies Modell auch längerfristig bestehen bleibt.