Apotheke ist kein Selbstbedienungsladen

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
22. Oktober 2012

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat jetzt endgültig entschieden, dass eine Apotheke kein Selbstbedienungsladen für apothekenpflichtigen Medikamente ist, denn auch Medikamente ohne Rezept können große Nebenwirkungen haben, beispielsweise Schmerzmittel.

So darf ein Apotheker in die Regale, die für die Verbraucher frei zugänglich sind, keine dieser Medikamente legen, denn bevor der Kunde diese erhält, muss eventuell auch ein Beratungsgespräch erfolgen, damit dabei auch vor eintretenden Nebenwirkungen gewarnt werden kann.

Viele Kunden, die sonst diese Medikamente einfach aus dem Regal entnehmen und bezahlen, würden dann oftmals ohne fachgerechte Information die Apotheke einfach verlassen. Vorangegangen war ein fast zehnjähriger Rechtsstreit eines Apothekers aus Nordrhein-Westfalen, der etwa 150 dieser Medikamente im Selbstbedienungsbereich der Apotheke für die Kunden ausgelegt hatte. Daraufhin hatte der Landkreis dies laut der Apothekenbetriebsordnung dem Apotheker untersagt, denn diese Betriebsordnung soll eine unkontrollierte Arzneimittelabgabe verhindern.

Auch bei den Versandapotheken überwachen Pharmazeuten die Abgabe der einzelnen Medikamente.