Apotheker gibt Vergünstigung bei Rezepteinlösung - Gericht verbietet diese Vorgehensweise
Weil er seinen Kunden, die mit einem Rezept zu ihm kamen, einen Rabatt von einem Euro gewährte, musste sich ein Apotheker aus Koblenz vor Gericht behaupten. Das Oberverwaltungsgericht aus Rheinland-Pfalz hielt diese Vorgehensweise als eine Pflichtverletzung seines Berufszweiges, in dem eine bundesweite Preisbindung besteht, um die Kunden vor unlauterem Wettbewerb zu schützen.
Der Apotheker erhielt eine Verwarnung und wurde aufgefordert, die Rezeptprämien ab sofort einzustellen.