Arbeit für Jugendliche am Wochenende nur in Ausnahmefällen

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
17. Juli 2009

Das Bayerische Sozialministerium in München weist darauf hin, dass Jugendliche beim Ferienjob nur unter bestimmten Bedingungen am Wochenende arbeiten dürfen.

Schülerinnen und Schüler dürfen in den Ferien insgesamt vier Wochen arbeiten. Werktags, also Montag bis Freitag, sind acht Stunden am Tag zwischen 6.00 Uhr und 20.00 Uhr erlaubt. Am Wochenende ist die Arbeit nur in der Gastronomie, in der Landwirtschaft oder auf Sportveranstaltungen gestattet.