Arbeitgeber Kirche: Besonderheiten bei der Anstellung in einem Tendenzbetrieb

Wer bei der Kirche arbeitet oder sich dort bewirbt, muss sich teilweise für Religion rechtfertigen

Von Laura Busch
12. Juli 2010

Die Kirche ist ein wichtiger Arbeitgeber in der Bundesrepublik und ein besonderer dazu. Denn während bei Vorstellungsgesprächen in anderen Betrieben die Frage nach der Konfession oder der politischen Einstellung nicht gestellt werden darf, kann die Kirche als sogenannter Tendenzbetrieb durchaus verlangen, dass Arbeitnehmer die gleichen Werte vertreten, wie der jeweilige Betrieb.

Wer sich also bei einem solchen Träger auf eine Stelle bewirbt, muss damit rechnen, nach der Konfession gefragt zu werden. Es ist darüber hinaus auch zulässig einen Bewerber wegen der nicht passenden Konfession abzulehnen. "Ein katholischer Kindergarten darf verlangen, dass eine Kindergärtnerin katholisch ist. In einem katholischen Kindergarten soll ja eine katholische Erziehung gewährleistet sein.", so Jobst-Hubertus Bauer, Experte für Arbeitsrecht.

Bei der zu vergebenden Stelle muss jedoch ein Tendenzträger gesucht werden, sprich jemand, der aktiv die Botschaft des Betriebes vertritt. Auf eine Putzhilfe träfe dies beispielsweise nicht zu und sie dürfte nicht nach ihrer Konfession befragt werden. Die Rechte von Tendenzbetrieben gehen aber noch weiter: So wäre unter anderem ein Kirchenaustritt oder eine zweite Hochzeit ein legitimer Kündigungsgrund.