Arbeitgeber muss nicht die Kosten einer Grippeschutzimpfung für seine Angestellten übernehmen

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
14. Februar 2011

Unternehmen und Betriebe sind zwar verpflichtet, sich im Rahmen des allgemeinen Arbeitsschutz um die Gesundheit ihrer Angestellten zu kümmern, indem sie entsprechende Aufklärung leisten und Verhaltensregeln aufstellen und eventuell auch Desinfektionsspender bereitstellen. Aber es besteht keine Verpflichtung beispielsweise die Kosten für eine Grippe-Schutzimpfung zu übernehmen, wie auch der Fachanwalt für Arbeitsrecht Ulf Weigelt berichtet.

Aber auch hat der Arbeitgeber nicht das Recht, von seinen Angestellten zu verlangen, dass diese an einer Schutzimpfung teilnehmen. Jährlich erkranken etwa zwischen einer und fünf Millionen Menschen in Deutschland an einer Grippe, wobei besonders in den Monaten Januar bis März die Ausfallzeiten wegen einer Grippe hoch sind, so haben sich schätzungsweise 1,5 Millionen Arbeitnehmer im letzten Jahr in diesem Zeitraum auch als krank gemeldet.