Arbeitnehmer müssen ein Attest auch schon vor dem dritten Tag bei ihrem Chefs vorlegen

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
16. Dezember 2011

Normalerweise gilt laut Gesetz, dass ein Arbeitnehmer im Krankheitsfall spätestens am dritten Kalendertag ein ärztliches Attest bei seinem Arbeitgeber vorlegen muss.

Doch jetzt hat das Landesarbeitsamt in Köln (LAG) entschieden, dass ein Chef auch ohne Begründung dies schon ab dem ersten Tag verlangen kann. Bei dem vorliegenden Fall hatte sich eine Frau, nachdem der Antrag für eine Dienstreise abgelehnt wurde, sich dann für diesen Tag als krank gemeldet, worauf der Chef anschließend die Frau hinwies, dass sie zukünftig schon am ersten Tag ein Attest beizubringen hätte. Die Arbeitnehmerin fühlte sich ungerechtfertigt behandelt und ging vor Gericht. Aber die Richter beim LAG sahen in der Anweisung des Arbeitgebers aus rechtlichen Gründen keinen Anlass zur Beanstandung, so dass sie weder willkürlich sei und auch keine Diskriminierung darstelle, und wiesen die Klage somit ab.