Arbeitsagentur muss Auszubildender Nebenkosten ihrer Eigentumswohnung bezahlen

Von Ingo Krüger
2. Mai 2013

Auszubildende, die in einer Eigentumswohnung leben, haben ein Anrecht, einen Teil der Nebenkosten ersetzt zu bekommen. Eine Unterscheidung zwischen Miet- und Eigentumswohnung ist nicht rechtens. Das hat jetzt das Sozialgericht Mainz entschieden (Az.: S 4 AL 194/11). Noch ist das Urteil aber nicht rechtskräftig.

Nach § 65 Sozialgesetzbuch dürfen für Miet- und Nebenkosten insgesamt höchstens 224 Euro monatlich übernommen werden, so die Richter. Dabei darf es sich allerdings nicht um Ausgaben für die Rückzahlung eines Darlehens handeln.

Im vorliegenden Fall erhielt eine Auszubildende von der Arbeitsagentur 149 Euro im Monat Ausbildungsbeihilfe. Die Frau wollte jedoch fast 751 Euro für Kreditraten sowie Heiz- und Nebenkosten für das gemeinsame Haus, das sie mit ihrem Lebensgefährten bewohnt, bekommen. Das hatte die Behörde jedoch abgelehnt.

Aufgrund der Entscheidung des Sozialgerichts steigen die Leistungen, die die Arbeitsagentur künftig zahlen muss, um monatlich knapp 75 Euro auf 224 Euro.