Arbeitslose sollten Jobangebote nicht einfach ausschlagen
Wer Arbeitslosengeld bezieht, sollte Jobangebote vom Amt nur dann ausschlagen, wenn er driftige Gründe dafür aufweisen kann. Denn sonst kann ihm das Arbeitslosengeld auch ganz gestrichen werden.
So in einem Fall eines Mannes, der bereits seit einigen Jahren Arbeitslosengeld in Anspruch nahm. Als er ein Angebot für eine Schreinerstelle bekam, schlug er diese mit der Begründung aus, dass er die Arbeitsstelle nur schlecht mit öffentlichen Verkehrsmitteln anfahren könne. Die Agentur für Arbeit entzog ihm deswegen die Grundsicherung.
Daraufhin zog der Mann vor Gericht - doch ohne Erfolg. Die Richter sahen in der Abweisung des Jobangebots eine Pflichtverletzung des Mannes und daher auch den Geldentzug für gerechtfertigt. Eine Anfahrtszeit von einer Stunde bei einem Vollzeitjob sei weder unzumutbar noch besonders lange.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/ALG-II-Streichung-ist-rechtens-article6793916.html Abgerufen am 24. Juli 2012