Arbeitslosengeld in der Schwangerschaft?
Wie das Bundessozialgericht Kassel nun entschieden hat, haben Frauen in der Schwangerschaft, die wegen einem Beschäftigungsverbot nicht zur Arbeit dürfen, keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Allerdings gibt es hier eine Nische, bei der der Arzt die Schwangere dennoch zu der finanziellen Hilfe des Staates verhelfen kann. Und zwar hat nur diejenige kein Anspruch auf Arbeitslosengeld, die keinerlei Arbeit mehr verrichten darf. Dürfen dagegen nur bestimmte Arbeiten nicht geleistet werden, bleibt die Schwangere weiterhin vermittelbar und kann daher auch Arbeitslosengeld verlangen.
Ein Arzt, der ein Beschäftigungsverbot aushändigt, sollte dies daher bei der Formulierung beachten. Für die letzten sechs Wochen vor der Entbindung raten Experten werdenden Müttern, die ihren Mutterschutz antreten wollen, auszusagen, dass sie gerne weiter gearbeitet hätten. Denn nur dann können sie sicher sein, dass ein Anspruch auf Arbeitslosengeld auch in dieser Zeit besteht.