Arbeitsrecht - Auch Feiertage können als Werktage zählen
Nicht jeder Arbeitnehmer kann sich auf gesetzliche Feiertage berufen. Möchte er dennoch an einem solchen Tag frei machen, muss er Urlaub nehmen.
Dies gilt nach Ansicht der Richter vom Bundesarbeitsgericht Erfurt insbesondere dann, wenn im Arbeitsvertrag geregelt ist, dass auch Feiertage wie normale Kalendertage zu werten sind. Solche Klauseln sind häufig bei Schichtarbeitern enthalten.
Diese Regelung gilt dann, obwohl, der Bundesangestelltentarifvertrag gesetzliche Feiertage nicht als Arbeitstage ansieht.