Arbeitsschutz: Auch Musiker haben Rechte

Von Katharina Cichosch
25. Mai 2012

Ein Schlagwort wie Arbeitsschutz würde man auf den ersten Blick vielleicht nicht unbedingt mit Opernhäusern und Konzertsälen in Verbindung bringen. Doch das Thema hat Brisanz - und ist hier sehr viel komplizierter umsetzbar als an anderen Arbeitsplätzen. Schließlich gehört eine gewisse Lautstärke zum Jobprofil eines jeden Berufsmusikers. Gerade im Orchester kommt es darauf ein, auch feinste Unterschiede herauszuhören - arbeitsrechtliche Maßnahmen zur Eindämmung der Dezibelzahl sind da oftmals sogar kontraproduktiv.

Auf der anderen Seite kann die enorm hohe Lautstärke, die nicht selten 100 oder gar 120 Dezibel erreicht, zahlreiche Folgeschäden nach sich ziehen. Ohrgeräusche wie Tinnitus, aber auch eine Einschränkung des Hörvermögens sind auf Dauer möglich. Was besonders fatal ist, weil letzteres gewissermaßen auch das Kapital eines jeden Musikers darstellt.

Es muss also ein guter Mittelweg gefunden werden, der den nötigen Schutz bietet und trotzdem keine absolute Schalldämmung mit sich bringt. Ein Forscherteam von der Hochschule für Musik in Detmold untersucht aktuell den Einsatz von Plexiglas. Der Vorteil dieses Materials könnte darin liegen, dass Musiker alle nötigen Töne auch ihrer Orchestermitspieler hören, ohne aber einem allzu hohen Lautstärkepegel ausgesetzt zu sein.