Arzneimittel-Rezept: die Farbe entscheidet
Beinahe 70 Prozent der Ärzte verwenden bei Medikamentenverschreibung "grünes Rezept"
Wer zu seinem Arzt geht, der kann nach dem Besuch, je nach Diagnose, entweder ein rosa oder auch grünes Rezept bekommen. Doch worin liegt der Unterschied?
Rosa
Das rosarote Rezept ist für Medikamente, die verschreibungspflichtig sind, gedacht und der Patient entrichtet in der Apotheke nur noch die jeweilige Zuzahlung.
Grün
Bei dem grünen Rezept, das vor einigen Jahren in Zusammenarbeit von dem Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem Deutschen Apothekerverband entwickelt wurde, handelt es sich um ein ärztliches Formular über nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel. Seit einigen Jahren werden die Kosten für diese Medikamente von den Krankenkassen nicht mehr bezahlt und der Verkauf ging auch drastisch zurück.
Aber durch die Einführung dieses Rezeptes hat sich die Situation wieder geändert, denn mittlerweile benutzen fast 70 Prozent der Ärzte dieses "grüne" Rezept, was auch in der Bevölkerung immer mehr publik wird. So ergab eine Umfrage von dem Institut für Demoskopie "Allensbach", dass 56 Prozent darüber Bescheid wissen.
Das "grüne" Rezept muss der Patient aus seiner Tasche bezahlen, kann aber, wenn es innerhalb eines Jahres zu einer starken finanziellen Belastung kommt, auch bei der Einkommenssteuer unter "außergewöhnliche Belastung" angegeben werden, wobei eine gewisse Eigenbelastung vorausgesetzt wird. Übrigens besteht keine Verpflichtung auch das "grüne" Rezept in der Apotheke einzulösen.