Arzneimittelpreisbindung gilt auch im Internet
Wer in einer Online-Apotheke seine Medikamente kauft, kann keine Sondervergünstigungen erwarten. Das gilt auch, wenn man eine Bestellung bei einer Online-Apotheke mit Sitz in einem europäischen Land aufgibt.
Der Senat der obersten Gerichtshöfe hat somit entschieden, dass das deutsche Arzneimittelrecht mit seiner Preisbindung auch für alle europäischen Apotheken gilt. Bislang mussten sich nur deutsche Anbieter an das Preisbindungsgesetz halten.