Arzt darf Aufgaben, wenn diese nicht schwierig oder gefährlich sind, seinem Fachpersonal übertragen

Medizinisch technische Assistenten dürfen Blutabnahme und einige Injektionen selbst durchführen

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
12. April 2010

Der Arzt kann seinem Fachpersonal bestimmte Aufgaben übertragen wenn sie nicht gefährlich oder schwierig sind, wie auch die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltsvereins in Berlin mitteilt. So darf beispielsweise eine medizinisch technische Assistentin (MTA) einem Patienten auch ein radioaktives Mittel spritzen. Blutabnahmen werden öfters von den Arzthelferinnen in vielen Praxen gemacht.

Abweisung einer Klage: geringes Komplikationsrisiko immer vorhanden

Bei einem Fall musste einer Frau für eine Schilddrüsenuntersuchung ein radioaktives Mittel in die Vene gespritzt werden. Der behandelnde Radiologe hatte diese Aufgabe seiner Angestellten, einer MTA, übertragen. Nach der Spritze blutete die Einstichstelle stark und auch der Ellenbogen schwoll an und schmerzte. Zusätzlich kam es noch zu einer schwerwiegenden Störung des Mittelarmnervs. Die Patientin verklagte daraufhin den Radiologen, weil er diese schwere Aufgabe hätte selbst durchführen müssen.

Vor Gericht wurde die Klage abgewiesen, weil die Richter diese Aufgabe für nicht so schwierig ansahen und sie vergleichbar mit einer allgemeinen Blutentnahme sei. Außerdem besteht bei einer Spritze in die Vene immer ein kleines Risiko, dass der Mittelarmnerv geschädigt werden könnte.