Arzt darf Riskiken einer Operation nicht verschweigen

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
4. Mai 2010

Bei einer bevorstehenden Operation darf ein Arzt seinem Patienten die eventuellen, auch wenn sie nur selten vorkommen können, Risiken nicht verschweigen, beziehungsweise verharmlosen, denn ansonsten könnte er dafür haftbar gemacht werden. So hat das Oberlandesgerichts (OLG) in Koblenz bei einem Fall entschieden, wo also die Aufklärung des Patienten fehlerhaft und daraufhin auch die Einwilligung für die geplante Operation rechtlich nicht einwandfrei waren.

Bei dem Fall kam es nach einer Kieferhöhlenoperation zu Sehbehinderungen, doch schon im Vorgespräch fragte der Patient speziell nach eventuellen Folgeerscheinungen, wie eine Verletzung des Auges, doch der behandelnde Arzt hatte jegliche Komplikationen ausgeschlossen. Diese Aussage war für das Gericht ausschlaggebend, so dass zwar die Komplikationen selten, aber auch nicht untypisch bei einer solchen Operation auftreten können, so dass auf jeden Fall ein Arzt darauf aufmerksam machen muss, und im Zweifelsfall auch dafür haftbar gemacht werden kann.