Arzt im Urlaub: Keine neue Praxisgebühr
Patienten brauchen innerhalb eines Quartals nicht noch einmal die Praxisgebühr zu bezahlen, wenn sie wegen Urlaub oder Erkrankung ihres Hausarztes dessen Vertreter aufsuchen müssen. Das berichtet die Gesundheitszeitschrift Apotheken Umschau unter Berufung auf die Techniker Krankenkasse.
Das Prinzip gelte auch im umgekehrten Fall, wenn zuerst der vertretende Arzt konsultiert werde. Allerdings sind die Patienten verpflichtet, zum Nachweis für die bezahlte Praxisgebühr die Quittung zum zweiten Arzt mitzubringen.