Arzt wegen Liebesbriefen an minderjährige Patientin zu Bußgeld verurteilt
Ein Kinderarzt aus Südhessen wurde vom Berufsgericht für Heilberufe in Gießen zu einem Bußgeld von 500 Euro verurteilt, weil er einer 15-jährigen Patientin seine Zuneigung mehrfach in Liebesbriefen und Telefonaten gestand.
Zudem wurde ihm ein Verweis ausgesprochen. Auch als die Jugendliche den Arzt um mehr Distanz bat, hielt er weiterhin Kontakt zu dem Mädchen. Der Facharzt für Kinderheilkunde und Psychotherapie hatte das Mädchen bereits als Kind behandelt.
Die Strafe fiel vergleichsweise mild aus, weil dem Arzt weder die Duldung noch die Aufnahme sexueller Kontakte vorgeworfen werden konnte.