Auch Diabetiker dürfen an Tauchkursen teilnehmen, wenn sie ein ärztlichen Attest vorlegen können
Bislang durften Diabetiker nur selten bis garnicht an Tauchkursen teilnehmen. Das ist heute anders. Wer dem Tauchlehrer einen aussagekräftigen Attest vorlegen kann, der versichert, dass die Krankheit unter Kontrolle ist und keine Probleme auftreten können, darf beim Tauchlehrgang nicht mehr abgewiesen werden, so das Apothekenmagazin "Diabetes Ratgeber".
Einen solchen Attest sollten sich die Betroffenen idealerweise von einem Tauchmediziner in Kooperation mit dem behandelnden Arzt ausstellen lassen.