Auch Ferienjobs sind steuerpflichtig

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
15. Juni 2012

Bald beginnen wieder die Sommerferien und so mancher Schüler oder Student will dann auch sein Taschengeld aufbessern oder weil er sich vielleicht auch einen größeren Wunsch erfüllen will. So wollen dann auch viele Schüler und Studenten über einen längeren Zeitraum arbeiten gehen. Doch für manche Nebenjobs muss man auch Steuern und Sozialversicherung bezahlen. Die Ausnahme bilden die sogenannten Minijobs, bei denen das monatliche Einkommen 400 Euro nicht übersteigt.

Hier übernimmt der Arbeitgeber die Abgaben für die Steuer und die Sozialversicherung. Bei den sogenannten Ferienjobs handelt es sich also um Tätigkeiten, die auf maximal zwei Monate oder 50 Tage im Jahr begrenzt sind. Hierbei gibt es kein Verdienstlimit wie beim Minijob, doch je nach Verdiensthöhe fallen aber Steuern und Sozialversicherung an. Doch bis zu einer bestimmten Verdienstgrenze ist es auch möglich, dass der Arbeitgeber die Steuern in Höhe von pauschal 25 Prozent übernimmt.

Doch grundsätzlich muss man ab einem Bruttoverdienst von 900 Euro auch Steuern zahlen, aber bei der sogenannten Jahreseinkommenssteuererklärung erhält man dann seine zu viel gezahlten Steuern wieder zurück. Wer unter 8004 Euro verdient, der bekommt die gesamten gezahlten Steuern wieder zurück, doch auch bei 10.000 Euro kann man damit rechnen, weil ja noch bestimmte Freibeträge, wie Werbungskosten, abziehbar sind. Doch welcher Schüler oder Student verdient in einer so kurzen Zeit soviel Geld?