Auch Pflegekosten sind von der Steuer absetzbar

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
26. August 2013

Bei der jährlichen Einkommenssteuererklärung gibt es auch die Möglichkeit die Hilfe und Unterstützung im Haushalt als Sonderausgaben geltend zu machen.

Wer also eine Haushaltshilfe über einen sogenannten Mini-Job beschäftigt, der kann die Kosten bis zu 20 Prozent aber maximal 510 Euro angeben. Wenn aber die Hilfe zusätzlich sozialversicherungspflichtig angestellt ist, so liegt der Höchstbetrag bei 4.000 Euro. Aber in beiden Fällen muss man die Haushaltshilfe offiziell bei der Mini-Job-Zentrale anmelden. So können also Senioren, wenn sie ihre Rente versteuern müssen, diese Ausgaben steuermindernd absetzen.

Aber auch bei der Pflege gibt es bestimmte Möglichkeiten diese Kosten, die oftmals aus eigener Tasche bezahlt werden müssen, bei der Steuer anzugeben. Dies gilt aber auch für die Angehörigen, die ein Familienmitglied finanziell unterstützt, weil oftmals die Rente und die Pflegeversicherung nicht ausreichen. Diese Ausgaben fallen aber meistens nicht unter die haushaltsnahen Dienstleistungen, sondern sind sogenannte außergewöhnliche Belastungen, wobei hier aber wieder ein zu erbringender Eigenanteil abgezogen wird.

In dieser Rubrik fallen aber auch die Ausgaben für Medikamente, Brillen oder auch irgendwelche Umbauten wegen Behinderungen. Deshalb heißt es hier immer wieder, alle Rechnungsbelege sammeln. Wer einen Schwerbehindertenausweis besitzt, der hat zudem auch einen Anspruch auf einen Pauschbetrag, der vom Grad der Behinderung abhängt. Die Höchstgrenze liegt beim dem Grad "H" (hilflos oder blind) mit einem pauschalen betrag bis zu 3.700 Euro.