Auch Studenten sollten ihre Einkommenssteuererklärung abgeben
Bis Ende Mai 2013 müssen die Steuererklärungen für das Jahr 2012 bei den Finanzämtern eingereicht werden. So sollten auch Studenten, wenn sie Lohnsteuer bezahlt haben, diese Steuererklärung abgeben, denn sie können mit einer Rückerstattung rechnen.
Bei einem Erststudium sind bis zu 6.000 Euro als Sonderausgaben absetzbar, wer ein zweites Studium macht, der kann sogar diese Studienkosten voll unter Werbungskosten geltend machen. Zu den Studienkosten zählen einmal die Studiengebühren, die an privaten Hochschulen besonders hoch sein können, aber auch das Lernmaterial und die Fahrtkosten.
Besonders Studenten, die mehr dazu verdienen, können somit von der Steuererklärung profitieren und dann mit einer Rückerstattung rechnen. So wird ein Student, der beispielsweise in den Semesterferien 2.000 Euro brutto verdient hat, zuerst auch Lohnsteuer bezahlen, die er dann aber wieder zurück bekommt.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Wann-die-Steuererklaerung-lohnt-article10412456.html Abgerufen am 18. April 2013