Auch Versandapotheken liefern Medikamente nur nach Rezeptvorlage

Von Ingrid Neufeld
21. Februar 2013

Wer sich ein Medikament verschreiben lässt, muss das Rezept in der Apotheke vorlegen. Eine Apotheke darf das Medikament nur gegen Vorlage des Rezepts aushändigen.

An diese Vorgaben sind auch Versandapotheken gebunden. Der der IT-Branchenverband Bitkom erklärt in diesem Zusammenhang, dass die Versandapotheken laut Gesetz am Telefon zur Kundenberatung verpflichtet sind. Das Personal am Telefon muss auch Ahnung haben, es sollte sich also um pharmazeutisches Fachpersonal handeln.

Eine zusätzliche Kontaktmöglichkeit per Email oder Fax ist wünschenswert. Über das Impressum muss die Adresse in Erfahrung zu bringen sein. Auch Telefonnummer, Aufsichtsbehörde und die zuständige Apothekenkammer gehört zur Informationspflicht.

Derzeit sind ungefähr 3000 Versandapotheken in Deutschland zugelassen. Die Liste findet der Nutzer online. Es gibt allerdings auch Apotheken anderer europäischer Länder, die eine Versanderlaubnis für Deutschland besitzen.

Bei Online-Apotheken hofft der Verbraucher günstiger einkaufen zu können. Rezeptfreie Arzneimittel dürfen unter dem empfohlenen Herstellerpreis liegen, verschreibungspflichtige Medikamente unterliegen jedoch einer Preisbindung.

Da die Verbraucher bei einer Online-Apotheke ihre Rezepte erst hinschicken müssen, stellen die Internetapotheken manchmal Freiumschläge zur Verfügung, oder aber sie übernehmen die Portokosten.