Auf Zusage der Versicherung warten

Von Marion Selzer
1. Februar 2012

Wird das Auto bei einem Unfall geschädigt, möchten Betroffene verständlicherweise den Schaden schnellstmöglich beheben lassen. Wartet man mit der Reparatur in einer Werkstatt jedoch nicht bis zur Zusage der Versicherung, die Kosten dafür zu übernehmen, kann das teuer werden. Denn fraglich ist, ob man für die Zeit der Bearbeitung des Falls eine Aufwandsentschädigung geltend machen kann

Vor allem dann, wenn das Fahrzeug nach dem Unfall noch einsatzfähig ist, sollten Geschädigte mit einer Reparatur abwarten, bis die Versicherung die Kostenübernahme zugesagt hat.