Auszubildende im Gastgewerbe oft ausgenutzt

Von Thorsten Poppe
22. Juli 2011

Das Jugendarbeitsschutzgesetz gibt bei der Ausbildung von Jugendlichen klare Regeln vor. So dürfen Azubis, die nicht älter als 16 Jahre sind, nach 20 Uhr nicht mehr und generell nicht länger als acht Stunden arbeiten. Doch gerade diese Zeiten werden in der Gastronomie meist überschritten.

Wer als Jugendlicher Koch oder Restaurantfachmann lernt, arbeitet oft länger. So gaben jetzt fast 40 Prozent der 14- und 15jährigen in diesen Ausbildungsberufen in einer aktuellen Umfrage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) an, dass es üblich sei, länger zu arbeiten als gesetzlich vorgeschrieben. Glücklicherweise ändert dieser Umstand nichts an der Motivation der Azubis, die trotzdem in überwiegender Mehrzahl ihre Ausbildung abschließen wollen.