Autofahrer müssen auf Kundenparkplätzen im Winter auch mit Glätte rechnen

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
24. Dezember 2012

Wie das Oberlandesgericht in Koblenz urteilte, müssen Firmen ihre Kundenparkplätze im Winter nicht komplett von Schnee und Eis räumen. So ist es für die Autofahrer im Winter bei Schnee und Eis zumutbar, dass sie nicht immer den kürzesten Weg zum Geschäft nutzen können oder es sich nur um kurze Strecken handelt, bis die Kunden einen geräumten Weg erreichen.

Bei einem Unfall auf den nicht geräumten Wegen haftet dann nicht der Inhaber des Geschäfts. Bei einem Fall wollte eine Autofahrerin am Heiligabend morgens eine Bäckerei aufsuchen und stürzte auf dem Weg dorthin. Da aber genügend Platz auf der Parkfläche und nur ein Teil vereist war, hätte die Fahrerin diese Eisfläche gefahrlos umgehen können. Zudem kam es an diesem Morgen bei keinem anderen Kunden zu einem diesbezüglichen Unfall, so dass auch die Richter der Frau Eigenverschulden vorwarfen.