Autoschäden durch automatische Garagentore trägt der Fahrer

Von Frank Hertel
9. Februar 2011

Das Amtsgericht München entschied vor kurzem folgenden Fall: Ein Mann kommt aus dem Fitnesstudio. Er hat es eilig. In der Tiefgarage fährt er zu nah vor das Garagentor. Dadurch reißt das vordere Kennzeichen seines Wagens ab und die Stoßfängerverkleidung verformt sich.

Den Schaden über 3226 Euro will der Mann von der Betreiberin des Fitnessstudios einklagen. Das Gericht wies die Klage ab, weil der Mann zu nah an das Tor gefahren sei. Es lohnt sich also, bei Garagentoren Abstand zu halten, denn das Grundsatzurteil bedeutet auch, dass Autos, die zu nah vor einer automatischen Garage parken und beim Öffnen beschädigt werden, den Geldbeutel des Fahrers belasten und nicht den des Garagenbesitzers.