Bad Urach - Tierarzt verklagt Viehbauer auf Schmerzensgeld, weil er von seiner Kuh getreten wurde

Von Melanie Ruch
21. Dezember 2011

Im Jahr 2008 sollten die insgesamt 60 Kühe eines Viehbauern in Bad Urach wie üblich gegen die Blauzungenkrankheit geimpft werden. Damit die Tiere sich gegen die Spritze nicht wehren können, werden sie normalerweise in einem Käfig fixiert. Da es jedoch nicht genügend Platz gab, um alle Tiere zu fixieren, impfte der Tierarzt zwölf Kühe, die frei im Stall standen.

Bei einer Kuh klappte das Spritzen jedoch nicht so einwandfrei. Das Tier setzte sich mit einem Tritt gegen das Bein des Arztes zur Wehr, der daraufhin ohnmächtig zusammenbrach und im Krankenhaus wegen eines Kreuz- und Innenbandrisses im linken Knie operiert werden musste. Anschließend konnte der Tierarzt mehrere Wochen lang nicht seiner Arbeit nachgehen und machte dafür den Viehhalter verantwortlich.

Der Arzt reichte eine Klage über 26.000 Euro Schmerzensgeld ein, doch der Richter sah die Schuld nicht beim Besitzer sondern beim Tierarzt, denn dieser hätte selbst darauf bestehen müssen, dass die Tiere fixiert werden bevor er sie impft. Er sei schließlich der Fachmann.

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