Badeverbot für Kind wegen falschen Badeanzugs
Ein fünfjähriges Mädchen musste auf Anweisung des Bademeisters das Schwimmbecken der Bodensee-Therme verlassen, weil sie den falschen Badeanzug trug. Als Begründung fielen Worte wie Badeordnung und Burkini. Burkinis, also hochgeschlossene Ganzkörperbadeanzüge für Muslimas, sind in städtischen Badeeinrichtungen aus hygienischen Gründen nicht erlaubt.
Der Badeanzug der Fünfjährigen hatte mit einem Burkini allerdings nicht viel zu tun. Er bedeckte gerade mal den Torso, hatte sehr kurze Ärmelchen und Beinchen und war bis zum Hals zu schließen; der Vater hatte ihn aus einem ganz normalen Sportgeschäft. Vom Aussehen gleicht er einem Sport-Schwimmanzug mit etwas mehr Stoff. Deshalb musste das Mädchen nach einer Minute wieder aus dem Wasser steigen.
Die Verantwortlichen rechtfertigen das Verhalten des Bademeisters mit einer Verordnung der Deutschen Gesellschaft für Badewesen. Aus Hygienegründen dürfen Jungs auch nicht mit Sporthosen mit Taschen oder mit T-Shirts ins Wasser.