BAFÖG-Förderung muss bei begründeten Studienfachwechsel weiter gezahlt werden
Bundesverwaltungsgericht bestätigt: Studienfachwechsel kein Grund für Verweigerung der BAföG-Zahlung
Studenten kennen die Problematik schon seit Jahrzehnten. Wenn das Studienfach gewechselt wird, gibt es meist immer Probleme mit der BAföG-Förderung. Jetzt sorgt ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts für Klarheit und bestätigt, dass bei einem begründeten Studienfachwechsel die Förderung weiter laufen muss.
Neue Bestimmungen
Allerdings wird der 50prozentige Zuschuss seitens des Staates nur so lange gewährt, wie die Regelstudienzeit des neuen Faches ist. Das alles unter der Berücksichtigung der schon geleisteten Studienzeit des Wechslers. Danach läuft das BAföG für den Studenten zwar weiter, aber nur noch als 100prozentiges Darlehen seitens des Staates.
Wer hat ein Anrecht auf BAföG?
Anspruch auf BAföG hat jeder Student, der selber oder dessen Eltern nicht über ausreichend finanzielle Mittel zur Studienfinanzierung verfügen. In der sogenannten Regelstudienzeit, die meist zwischen sechs und zehn Semestern liegt, wird die eine Hälfte als Zuschuss des Staates und die andere als zinsloses Darlehen ausgezahlt.
Nach Ende dieser Regelstudienzeit wird das BAföG zwar weiter ausgezahlt, dann aber als komplett gewährtes Darlehen. Dieses muss der Student nach Beendigung seines Studiums zurückzahlen.
Passend zum Thema
- BAföG ab 2015 direkt vom Bund
- Bafög-Reform rückt in greifbare Nähe - mehr Geld und neue Regeln
- Vom Antrag bis zur Rückzahlung - Die wichtigsten Fakten zum Auslands-Bafög
- Die Finanzierung des Studiums - Studienkredit, Bafög oder Stipendium?
- Wohngeld und Bafög geht das überhaupt?
- BAföG-Antrag frühzeitig stellen