Bahn muss für Fehler beim Einweisen auf einen Autoreisezug haften

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
30. Juli 2012

Wenn ein Autofahrer wegen falscher Anweisungen beim Auffahren auf den Waggon eines Autoreisezuges an seinem Auto einen Schaden verursacht, so muss die Deutsche Bahn dafür gerade stehen.

Bei einem Fall hatte ein Rentner an seinem Oldtimer eine Schramme verursacht, weil der Bahnmitarbeiter ihn beim Auffahren auf den Autoreisezug falsch eingewiesen hatte und er so gegen einen falsch herabgelassenen Begrenzungspfeiler fuhr. Der Mitarbeiter hatte danach dem Mann auch seinen Fehler schriftlich bestätigt, doch die Deutsche Bahn wollte den Schaden nicht bezahlen, so dass es zur Klage kam.

Die Deutsche Bahn hatte in der ersten Verhandlung argumentiert, dass die einzelnen Mitarbeiter auf eigene Verantwortung arbeiten, doch die Richter waren der Meinung, dass dann kein einziger Mitarbeiter mehr diese große Verantwortung übernehmen würde. Zudem würden dann auch die Kunden sich nicht mehr auf die Anordnungen verlassen können.

Jetzt hat die Deutsche Bahn eingelenkt und wird für den Schaden, der schon vor ein paar Monaten behoben wurde, nachträglich aufkommen.