Bandbreite muss stimmen

Von Marion Selzer
31. Januar 2012

Wünscht ein DSL-Kunde eine bestimmte Bandbreite und wird diese vom Anbieter zugesagt, dann darf der Kunde den Vertrag kündigen, wenn die Bandbreite nicht ermöglicht werden kann, so das Landgericht Düsseldorf.

Im konkreten Fall ging es um eine Kundin von Vodafone, die einen 6000 DSL-Anschluss beantragte, aufgrund technischer Voraussetzungen jedoch nur einen 2000er Anschluss geliefert bekam. Daraufhin wollte sie aus dem Vertrag aussteigen, was Vodafone jedoch nicht gestattete und berief sich dabei auf eine Vertragsklausel, bei dem sich der Kunde mit der höchstmöglichen Leistung zufrieden geben müsse.

Die Richter jedoch gaben der Klage der Frau statt. Kommt es zu Abweichungen von Vertragsvereinbarungen müsse Verbrauchern das Recht zugeteilt werden, den Vertrag zu kündigen.