Bauer muss nicht mehr für 650 Jahre alten Mord zahlen
Weil der einstige Besitzer eines Bauernhofes im Schweizer Kanton Glarus im Jahr 1357 einen Mann ermordete und er sich als Strafe und zum Schutz vor Rache dazu entschied, in der Kirche Näfels ein ewiges Licht für sein Opfer zu unterhalten, mussten alle späteren Besitzer des Hofes dieses "Ewige Licht" laut damaligem Beschluss weiterführen.
Der heutige Besitzer wehrte sich jedoch gerichtlich gegen die jährlichen Zahlungen von 60 Euro für das Nussbaumöl, mit dem das Licht versorgt werden muss und das mit Erfolg. Das Gericht urteilte zu Gunsten des Bauers, weil das damalige Urteil mit der Umstrukturierung des Hypothekenwesens in Glarus im Jahr 1849 bereits ausgelaufen ist.
Das Licht für das Mordopfer wird aber dennoch weiter brennen. Ein Bischof der Pfarrgemeinde erklärte sich bereit in Zukunft die Kosten für das Öl zu tragen.
Quelle
- http://www.spiegel.de/panorama/justiz/schweiz-bauer-muss-nicht-mehr-fuer-mord-vor-650-jahren-zahlen-a-876435.html Abgerufen am 10. Januar 2013